18. März 2014

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Zu einem Vortrag über diese sehr wichtigen Themen hatten wir Herrn Andreas Funk, Geschäftsfüher des SKM Rastatt in unseren Gemeinschaftraum eingeladen.

Jeder von uns nimmt es sich fest vor, jeder von uns weiß, dass es auch ihn treffen kann, aber immer noch setzen es nur wenige Menschen um -  Vorsorge treffen bevor es zu spät ist. Vorsorge treffen für den Fall, dass wir durch eine Erkrankung oder Nachlassen der geistigen Kräfte unsere Angelegenheiten und Vorstellungen nicht mehr selbst regeln können. So müssen Ärzte die Auskunft verweigern, auch gegenüber dem Partner und Familienangehörigen, wenn keine Vollmacht vorgelegt wird. Dabei wäre alles so einfach, wie aus berufenem Mund zu erfahren ist, und die notwendigen seriösen Vordrucke gibt es auch zu erwerben.

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